Alter Saustall
Partyverein
seit 2011
Reut-Allee 2
95189 Köditz
info(at)altersaustall.de
www.altersaustall.de
Für die Zeit vom ____ . _____ . ______ _____ Uhr bis ____ . _____ . ______ _____ Uhr
Die Kaution in Höhe >> 200,-- € Die Kaution in Höhe >> 500,--€
Die Mietkosten für die Räume Alter Saustall, Ferkelstall, Sautränke sind (pro Miet-tag) sind >> 100,-- €.
Die Mietkosten für die Hutz´n Stum sind >> 40,--€.
Die Kaution und die Miete von gesamt ____________,-€.
Zuzüglich der Verbrauchskosten Strom, Wasser, Gas, Holz ezt.
Betrag von € _______________erhalten am __________________
Unterschrift Vermieter ______________________________
1.§ Mietgegenstand / Schlüsselübergaben
Partyraum Alter Saustall Reut-Allee 2. 95189 Scharten.
Der Mieter hat für den genannten Partyraum einen Schlüssel erhalten, dieser muss bei Rückgabe des Partyraums wieder abgegeben werden.
Bei Verlust werden dem Mieter 250,- € berechnet.
2.§ Vertragszweck / Mitgliedschaft
Vertragszweck ist die begrenzte Vermietung eines Partyraumes des Vermieters an den Mieter.
Mit Abschluss des Mietvertrages, geht der Mieter eine 3 Tägige Mitgliedschaft im Partyverein Alter Saustall ein, diese Erlischt automatisch nach 3 Tagen.
3.§ Nutzungsart
Der Partyraum darf nur für eine private Firma, Vereins oder Familienfeier genutzt werden, eine anders geartete
Veranstaltung ins besondere zum Zwecke von Gewinnerwirtschaftung, ist untersagt.
4.§ Dekoration
Die Dekoration wird vom Mieter in Eigenregie übernommen, und muss nach der Veranstaltung wieder abgenommen werden.
5.§ Inventar
Zum Inventar des Mietgegenstandes gehören Dekoration die im Internet genau zu sehen ist, Stühle, Tische,
Stehtische und eine Küchenzeile mit einer Theke, Gläser sowie Geschirr und einen funktionsfähigen PC mit 7 Monitoren.
(Dem Mieter wurde darauf hingewiesen, dass die Teller, Besteck, Töpfe, Gläser vor gebrauch nochmal gereinigt werden müssen.)
Toilettenanlage, WC, Urinal, Waschbecken, Papierhandtuchhalter,
(NICHT im Mietpreis sind Feuerholz, Toilettenpapier, Papierhandtücher Staubsauger, Geschirrtücher und Reinigungsmittel, diese muss der Mieter selbst besorgen.)
Der Mieter hat sich vor der Unterzeichnung des Mietvertrages davon überzeugt dass alle Technischen Geräte in einen einwandfreien
Zustand sind, Defekte müssen dem Vermieter auf dem Mietvertrag Schriftlich angezeigt werden.
6.§ Rückgabe der Mietsache
Der Partyraum und das Ausengelende (Parkplatz, Zufahrt) muss zum oben angegebenen Zeitpunkt gereinigt an den Vermieter zurückgegeben werden.
Bei Mietdauerüberschreitung wird ein anteiliger Mietzins zusätzlich erhoben. Bei unsachgemäßer oder nicht durchgeführter Reinigung
wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 150,-€ erhoben
7.§ Haftung / Versicherung
Alle Schäden die durch den Mieter oder seinen Gästen verursacht werden, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Mieter kommt für Personen und Sachschäden die während der Mietzeit auf dem Gelände und im Partyraum entstehen, mit seiner eigenen Haftpflichtversicherung auf.
Für durch Dritte entstandene Schäden ist der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters haftbar.
8.§ Zusatzvereinbarungen
Zusatzvereinbarung bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabredungen bestehen nicht.
9.§ Internet /Jugendschutz
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen das vor, nach oder während der Veranstaltung keine Verboten Handlungen am oder
im Internet ausgeführt werden. Der Mieter übernimmt für diesen Zeitraum die alleineige Verantwortung, Haftung oder evtl. endstehende kosten oder Strafen.
Der Mieter hat selbst für den Jugendschutz Sorge zu tragen, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung.
10.§ Verbrauch / Kosten
Strom, (Gas kg) und Wasserzähler wurden vom Mieter und Vermieter bei der Übergabe des Partyraums abgelesen und anerkannt.
Die Verbrauchskosten und die Miete sind bei Rückgabe des Partyraums in bar zu begleichen.
11.§ Ruhestörung
Bei Veranstaltungen wo mehrheitlich Jugendliche unter 25 Jahre auf der Veranstaltung sind, hat der Mieter für 1 oder 2 Ortner (über 25Jahre) Sorge zu tragen.
Die Ortner müssen bis zum Schluss der Veranstaltung anwesend sein, und zu jeder Zeit Telefonisch erreichbar sein, sollte dieses nicht fall sein, wird die Veranstaltung ohne Mietnachlass vom Vermieter beendet.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen das nach 22°° Uhr außerhalb des Partyraums für die Nachbarschaft keine Ruhestörung entsteht.
Sollte es zu Ruhestörung kommen, hat der Vermieter das Recht, die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung ohne Mietnachlass zu beenden.
Sollte bei der Veranstaltung, Polizei oder andere Einsatzkräfte eingeschaltet werden, haben die Kosten der Mieter zu tragen.
12.§ Videoüberwachung
Der Mieter ist damit einverstanden dass der Partyraum und der Außenbereich Videoüberwacht ist und Aufgezeichnet wird und 96 Stunden Gespeichert ist.
Sollten Manipulationen vor oder während der Mietzeit an der Videoüberwachung o. im Partyraum vorgenommen werden,
hat der Vermieter das Recht die Veranstaltung sofort zu beenden und Schäden an der Videoanlage o. Partyraum dem Mieter in Rechnung zu stellen.
13.§ Salvatoresche Klausel
Sollten Teile oder komplette Klauseln dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch nicht der Vertrag in Ganzen nichtig, An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.“
Festgestellte Mängel:____________________________________________________________
Unterschrift Vermieter_____________________________________
Telnummer der Ortner______________________________________
Scharten, den ______. ______ . ________
Mieter Vermieter
Partyverein Alter Saustall